19. Januar 2025
Aus gegebenem Anlass weist der Landkreis Barnim darauf hin, dass auch nach Aufhebung der landesweiten Eilverordnung nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg für Tierhalter, Landwirte und Jäger in der Sperrzone weiterhin besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Barnim vom 11. Januar 2025 bleibt vorerst in Kraft und betrifft sämtliche Personen in der Sperrzone, bestehend aus Schutz- und Überwachungszone in einem 10-Kilometer-Radius rund um den Ausbruchsort im Nachbarlandkreis Märkisch Oderland. Dies bedeutet, dass für die betroffenen Tierhalter, Landwirte und Jäger weiterhin alle in Punkt II der Verfügung aufgeführten Tätigkeiten untersagt sind.
Alles Wichtige zur aktuellen Entwicklung, weiterführende Hinweise für Tierhalter, Landwirte und Jäger sowie alle Informationen zur Beantragung von Ausnahmen von den geltenden Tätigkeitsverboten sind auf der Internetseite mks.barnim.de zu finden.
Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der MKS bleibt weiterhin hoch. Der Landkreis Barnim weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen diese Maßnahmen mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Es wird dringend darum gebeten, die Vorschriften zu befolgen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche mit drastischen Auswirkungen für empfängliche Tierarten und entsprechende Tierhaltungsbetriebe zu verhindern.
Das Veterinäramt des Landkreises betont, dass die Lage weiterhin als kritisch eingestuft wird. Trotz der Aufhebung der landesweiten Verordnung ist der Ausbruch noch nicht vollständig unter Kontrolle. Der Amtstierarzt bittet darum, die tierärztlichen Kollegen, die alle Bestände in der Sperrzone besuchen, nach besten Kräften bei der klinischen Untersuchung und bei der Probenentnahme zu unterstützen.
Der Landkreis Barnim wird die Bevölkerung und alle betroffenen Personengruppen weiterhin regelmäßig über die Entwicklungen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Verordnungen informieren.
Robert Bachmann
Pressesprecher